Schutz und Sicherheit

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, die eine Bedrohung an Leib und Leben für Sie und ihre Kinder darstellt, rufen Sie wenn möglich unbedingt als erstes die Polizei unter der Notrufnummer 110
Wird die Polizei zu einem Ort gerufen, an dem häusliche Gewalt stattfindet/stattfand, gibt es verschieden Möglichkeiten zu Ihrer Sicherheit:

  • Die BeamtInnen helfen Ihnen, Ihre persönlichen Sachen zu packen und die Ihrer Kinder und bringen Sie ins Frauenhaus. Dort helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen vor Ort weiter.
  • Sie können auch geschützt werden, indem die Polizei eine Wegweisung des Täters aus der (gemeinsamen) Wohnung ausspricht. Diese Wegweisung wird in der Regel über die Dauer von 14 Tagen ausgesprochen und kann mit einer Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (Antrag beim Amtsgericht) verlängert werden.

Rechtliche Hilfe durch das Gewaltschutzgesetz:

Das GewSchG bietet Opfern von Häuslicher Gewalt zivilrechtlichen Schutz vor weiteren körperlichen und/oder psychischen Misshandlungen. Die Betroffenen sind in Fällen Häuslicher Gewalt auf schnelle Hilfen angewiesen. Aus diesem Grunde sieht das GewSchG eine besondere Möglichkeit der Antragstellung im Eilverfahren vor. Die Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichts können dann noch am Tag der Antragstellung erlassen werden.

Der § 1 GewSchG regelt den zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Schutzanordnungen). Hier kann das Gericht die zur Abwendung weiterer Gewalt notwendigen Maßnahmen formulieren. Insbesondere zählt hierzu die Auferlegung von Aufenthalts-, Kontakt- und Näherungsverboten. Bei Verstoß gegen diesen Beschluss nach dem GewSchG kann zusätzlich bei der Polizei eine Strafanzeige erstattet werden. In § 2 regelt das GewSchG den gesetzlichen Anspruch auf eine Zuweisung der Wohnung. Dies kann unabhängig vom Familienstand und den Eigentumsverhältnissen geschehen und ist in der Regel auf bis zu sechs Monate befristet.

Schutz durch einen Sicherheitsplan

Wenn Sie Angst haben, dass Ihnen und Ihren Kindern in nächster Zeit Gewalt durch Ihren Ehemann/Partner/Familienmitglied angetan werden wird, kann es helfen, einen sogenannten Sicherheitsplan zu erstellen, damit Sie wissen, wie eine notwendige flucht gelingen kann und welche Faktoren Sicherheit bringen können:

Sicherheitsplan

  • Haben Sie Ihr Handy immer dabei (und den Akku geladen bzw. das Ladegerät dabei).
  • Speichern Sie wichtige Telefonnummern (z.B. Polizei, Frauenhaus, informierte Vertrauensperson).
  • Bei steigender Spannung oder drohender Gefahr die Polizei anrufen: 110 (kann immer gewählt werden, auch wenn kein Guthaben auf dem Telefon ist oder ohne Geld in Telefonzelle).
  • Informieren Sie Nachbarn und vertraute Personen über die Situation.
  • Vereinbaren Sie mit einer Vertrauensperson ein „Code-Wort“, mit dem Sie am Telefon schnell das Signal geben können, dass die Polizei verständigt wird.
  • Finden Sie einen Ort, wo Sie im Notfall für eine Nacht unterkommen können.
  • Im Notfall gibt es auch immer die Möglichkeit für Sie und Ihre Kinder, in ein Frauenhaus zu flüchten.
  • Bewahren Sie wichtige Dokumente und Kopien an einem sicheren Ort/ bei einer vertrauten Person auf. Packen Sie auch einen Koffer für den Notfall (darin: Dokumente, Schlüssel, Medikamente, Geld, Telefonnummern, Ersatzkleidung, auch für die Kinder).
  • Legen Sie, wenn möglich, etwas Geld auf die Seite, um eine evtl. Taxifahrt/ Flucht bezahlen zu können.
  • Sichten Sie Fluchtwege im Haus.
  • Lassen Sie sich nicht von Ihrem Umfeld und vertrauten Personen isolieren!
  • Wenn möglich, sprechen Sie auch mit Schule und/ oder Kindergarten, damit dort Ihr Kind geschützt werden kann.